AML-Lösungen für alle Arten von Verpflichteten aus dem Nicht-Finanzsektor
Das Gesetz Nr. 253/2008 Sb. legt Pflichten für Dutzende von Berufsgruppen gemäß § 2 fest — jede mit unterschiedlichen Auslösern, Aufsichtsbehörden und Risikoprofilen. AML PROOF ist auf jeden Typ angepasst.
Wählen Sie Ihre Branche in den folgenden Abschnitten. Jeder Abschnitt beschreibt die gesetzliche Grundlage, die allgemeine Lösung in AML PROOF sowie die branchenspezifischen Besonderheiten.
Der Inhalt basiert auf dem Gesetz Nr. 253/2008 Sb. und Durchführungsvorschriften. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Rechtsberufe
Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher und Insolvenzverwalter — spezifische Meldewege über Berufskammern und teilweise eingeschränkte Pflichten gemäß § 27a.
Beratung und Verwaltung
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Buchhalter, Treuhänder und TCSP — Berufskammern als Intermediäre oder Direktmeldung beim FAÚ.
Immobilien
Immobilienmakler, Bauträger und Versteigerungsunternehmen — Barzahlungen, ausländische Investoren und Schwellenwerte für Mieten ab 10 000 EUR.
Handel und Dienstleistungen
Kunsthändler, Edelmetallhändler, Pfandleiher und Lagerung von Kunstwerken — Schwellenwerte und hohe AML-Risiken gemäß nationaler Risikobewertung.
Sonstiges
Glücksspielsektor, Emissionsrechteregister und Unternehmen mit Barzahlungen ab 10 000 EUR — universelle Identifizierungspflicht.