Nutzungsbedingungen der AML PROOF Plattform
AML Proof, s.r.o. | IČO: 237 91 497 | Aktenzeichen C 55394 beim Regionalgericht Hradec Králové | Kaprova 42/14, Staré Město, 110 00 Prag 1, Tschechische Republik
Artikel 1 — Definitionen und Auslegung
1.1 Die folgenden Begriffe haben in diesen Nutzungsbedingungen ausschließlich die nachstehend definierten Bedeutungen:
Artikel 2 — Einleitende Bestimmungen
2.1 AML Proof s.r.o. betreibt die AML PROOF Plattform, die ausschließlich für Verpflichtete im Sinne von § 2 des AML-Gesetzes (insbesondere Rechtsanwälte, Immobilienmakler, Buchhalter, Wechselstuben und andere Unternehmen mit AML-Pflichten) zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten bestimmt ist.
2.2 Diese Nutzungsbedingungen regeln gemäß § 1751 des Bürgerlichen Gesetzbuchs alle Vertragsbeziehungen zwischen AML Proof s.r.o. und dem Kunden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform entstehen.
2.3 Durch die Nutzung der Plattform oder den Abschluss des Vertrags stimmt der Kunde diesen Nutzungsbedingungen zu und bestätigt, dass er diese ordnungsgemäß zur Kenntnis genommen hat.
2.4 Die Plattform bietet keine Rechts- oder Compliance-Beratung. Die endgültige Verantwortung für die Risikobewertung, die Genehmigung einer Geschäftsbeziehung oder die Ablehnung einer Transaktion liegt stets vollständig beim Beauftragten des Verpflichteten.
Artikel 3 — Screening-Datenquellen
3.1 Die Plattform führt ein automatisiertes Screening der überprüften Subjekte anhand der folgenden Datenquellen durch:
geführt vom Außenministerium der Tschechischen Republik gemäß Gesetz Nr. 1/2023 Slg. über restriktive Maßnahmen gegen bestimmtes schwerwiegendes Verhalten in den internationalen Beziehungen — über direkten maschinellen Zugriff auf die vom tschechischen Außenministerium (mzv.gov.cz) veröffentlichten Daten.
Konsolidierte Sanktionsliste der Europäischen Union (EU Financial Sanctions List) gemäß im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU erlassener Verordnungen — über direkten XML-Feed der Europäischen Kommission (Financial Sanctions Files, webgate.ec.europa.eu) und unabhängig davon über die OpenSanctions-Datenplattform.
Konsolidierte Sanktionsliste des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gemäß § 8d Abs. 2 des Gesetzes Nr. 69/2006 Slg. über die Durchführung internationaler Sanktionen — über direkten XML-Feed der UN (scsanctions.un.org) und unabhängig davon über die OpenSanctions-Datenplattform.
Datenbank politisch exponierter Personen im Sinne von § 4 Abs. 5 des AML-Gesetzes — über die OpenSanctions-Datenplattform. Die Datenbank enthält primäre politisch exponierte Personen, d. h. Personen, die derzeit oder früher ein öffentliches Amt innehaben oder innehatten, das einen PEP-Status begründet.
Terrorismusbekämpfungsliste von Personen und Entitäten gemäß Regierungsverordnung Nr. 210/2008 Slg. zur Durchführung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus — über die OpenSanctions-Datenplattform.
das proprietäre Analysemodul der Plattform, das Medienquellen durchsucht und die Relevanz der Ergebnisse in Bezug auf das überprüfte Subjekt mithilfe des Sprachmodells Gemini bewertet.
3.2 Datenquellen werden automatisch synchronisiert, in der Regel einmal täglich. Jedes Screening-Ergebnis ist mit dem Durchführungsdatum und der Version jeder verwendeten Datenquelle versehen. Dieser Datensatz ist Teil des Prüfpfads.
3.3 Abgeleitete PEP (Personen, die primären PEP nahestehen, und Personen in enger Geschäftsbeziehung mit PEP) werden im automatisierten Screening aufgrund der geringen Qualität und Zuverlässigkeit öffentlich verfügbarer Daten zu solchen Personen nicht als separate Kategorie überprüft. Die Identifizierung abgeleiteter PEP liegt in der Verantwortung des Nutzers im Rahmen seiner eigenen verstärkten Sorgfaltspflicht gemäß § 9 des AML-Gesetzes.
3.4 AML Proof s.r.o. ist nicht an der Erstellung von Drittanbieter-Datenquellen beteiligt und übernimmt keine Verantwortung für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität.
Artikel 4 — Registrierung und Nutzung der Plattform
4.1 Die Registrierung auf der Plattform ist kostenlos. Der Nutzer muss bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen.
4.2 Die Plattform ist ausschließlich für Verpflichtete gemäß § 2 des AML-Gesetzes bestimmt. Der Kunde erklärt, dass er ein Verpflichteter ist und die Plattform ausschließlich zur Erfüllung seiner Pflichten nach dem AML-Gesetz und den die Durchführung internationaler Sanktionen regelnden Rechtsvorschriften nutzen wird.
4.3 Der Kunde muss den Schutz der Zugangsdaten zur Plattform gewährleisten. AML Proof s.r.o. haftet nicht für den Missbrauch von Zugangsdaten durch Dritte.
4.4 Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Plattform für Zwecke zu nutzen, die diesen Nutzungsbedingungen oder Rechtsvorschriften widersprechen, insbesondere für andere Zwecke als die Erfüllung gesetzlicher AML-Pflichten.
Artikel 5 — Erklärungen des Kunden
5.1 Der Kunde erklärt hiermit gegenüber AML Proof s.r.o. und versichert, dass:
- er ein Verpflichteter gemäß § 2 des AML-Gesetzes ist und die Plattform ausschließlich zur Erfüllung gesetzlicher AML-Pflichten nutzen wird;
- er personenbezogene Daten und Informationen über Subjekte, die über die Plattform erlangt wurden, ausschließlich zur Erfüllung der Pflichten nach dem AML-Gesetz und dem Gesetz Nr. 69/2006 Slg. über die Durchführung internationaler Sanktionen verwenden wird;
- der Abschluss des Vertrags keine Verpflichtungen aus einem anderen Vertrag oder geltendem tschechischen Recht verletzt;
- AML Proof s.r.o. keine Rechts- oder Steuerberatung erbracht hat und er bei Bedarf unabhängigen Fachrat eingeholt hat.
Artikel 6 — Haftungsbeschränkung
6.1 Die von der Plattform generierten Risikobewertungen sind unterstützender und informativer Natur. Sie dienen der Strukturierung der Analyse und der Gewährleistung der Revisionssicherheit, nicht als eigenständiger Entscheidungsmechanismus. Die endgültige Verantwortung für die Kundenbewertung, die Genehmigung einer Geschäftsbeziehung oder die Ablehnung einer Transaktion liegt stets vollständig beim Beauftragten des Verpflichteten.
6.2 Screening-Ergebnisse werden auf Basis von Informationen aus Drittanbieterdatenbanken und Datenquellen generiert, die ausschließlich informativen Zwecken dienen. AML Proof s.r.o. ist nicht an der Erstellung dieser Quellen beteiligt und übernimmt keine Verantwortung für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität.
6.3 Die Risikobewertungsmethodik wird kontinuierlich im Einklang mit der Entwicklung des regulatorischen Umfelds aktualisiert. Jede Bewertung ist an die zum Zeitpunkt ihrer Durchführung gültige Methodikversion gebunden. Methodikänderungen wirken sich nicht rückwirkend auf bereits durchgeführte und gespeicherte Bewertungen aus.
6.4 Die Gesamthaftung von AML Proof s.r.o. gegenüber dem Kunden ist auf den Betrag der vom Kunden für die Nutzung der Plattform (insbesondere Kreditkäufe und Schulungen) in den 12 Monaten unmittelbar vor dem Anspruch gezahlten Entgelte beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Haftungsausschluss gesetzlich untersagt ist.
6.5 AML Proof s.r.o. haftet nicht für mittelbare, Folge- oder Strafschäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung oder Nichtnutzbarkeit der Plattform entstehen.
6.6 Verpflichtete sind gesetzlich verpflichtet, Dokumentation durchgeführter Kontrollen gemäß § 16 des AML-Gesetzes 10 Jahre lang aufzubewahren. Die Plattform stellt technische Mittel zur Erfüllung dieser Archivierungspflicht bereit; der Kunde ist jedoch als Verpflichteter selbst dafür verantwortlich, die Dokumentation tatsächlich gesetzeskonform aufzubewahren (z. B. durch Aufrechterhaltung des aktiven Zugangs zur Plattform oder Datenexport).
Artikel 7 — Hinweise und Haftungsausschlüsse
Hinweis zur Art der Ergebnisse
Die von der AML PROOF Plattform generierten Risikobewertungen sind unterstützender und informativer Natur. Sie dienen der Strukturierung der Analyse und der Gewährleistung der Revisionssicherheit, nicht als eigenständiger Entscheidungsmechanismus. Die endgültige Verantwortung für die Kundenbewertung, die Genehmigung einer Geschäftsbeziehung oder die Ablehnung einer Transaktion liegt stets vollständig beim Beauftragten des Verpflichteten.
Hinweis zu PEP-Daten
Informationen über politisch exponierte Personen werden ausschließlich zum Zweck der Erfüllung gesetzlicher Pflichten nach Gesetz Nr. 253/2008 Slg. (AML-Gesetz) bzw. Gesetz Nr. 69/2006 Slg. (Gesetz über die Durchführung internationaler Sanktionen) verarbeitet. Die Plattform screent primäre PEP; die Identifizierung abgeleiteter PEP (nahestehende Personen und Personen in engen Geschäftsbeziehungen) liegt in der Verantwortung des Nutzers im Rahmen der verstärkten Sorgfaltspflicht nach § 9 des AML-Gesetzes. Jede andere Verwendung dieser Daten kann gegen geltendes Recht verstoßen und zu Haftung für ein Verwaltungsdelikt oder sonstige rechtswidrige Handlungen führen.
Hinweis zu externen Datenquellen
Screening-Ergebnisse enthalten Informationen aus Drittanbieterdatenbanken und Datenquellen (einschließlich Sanktionslisten, PEP-Datenbanken und Medieninhaltsquellen). AML Proof s.r.o. ist nicht an der Erstellung dieser Quellen beteiligt und übernimmt keine Verantwortung für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Der Nutzer muss diese Daten kritisch im Kontext des konkreten Geschäftsfalls bewerten.
Hinweis zur Archivierung
Verpflichtete sind gesetzlich verpflichtet, Dokumentation durchgeführter Kontrollen 10 Jahre ab dem Datum einer Transaktion außerhalb einer Geschäftsbeziehung oder ab dem Datum der Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden aufzubewahren (§ 16 des AML-Gesetzes). Die Plattform stellt technische Mittel zur Erfüllung dieser Archivierungspflicht bereit; der Kunde ist jedoch als Verpflichteter selbst dafür verantwortlich, die Dokumentation tatsächlich gesetzeskonform aufzubewahren (z. B. durch Aufrechterhaltung des aktiven Zugangs zur Plattform oder Datenexport).
Hinweis zur Methodikversion
Die Risikobewertungsmethodik wird kontinuierlich im Einklang mit der Entwicklung des regulatorischen Umfelds aktualisiert. Jede Bewertung ist an die zum Zeitpunkt ihrer Durchführung gültige Methodikversion gebunden. AML Proof s.r.o. behält sich das Recht vor, die Methodik zu ändern; Änderungen wirken sich nicht rückwirkend auf bereits durchgeführte und gespeicherte Bewertungen aus.
Artikel 8 — Preise und Kreditsystem
8.1 Registrierung auf der Plattform und Kontopflege sind kostenlos. Kostenpflichtige Aktionen auf der Plattform werden auf Basis des Verbrauchs vorausbezahlter Kredite durchgeführt. Organisatorische und personelle Einrichtung des Verpflichteten, interne Richtlinien, Teamverwaltung, Anlegen von AML-Fällen und Kundenidentifizierung (Schritte 1–2) ziehen keine Kredite ab. Jeder neue Kunde erhält nach erfolgreicher Erstellung des Verpflichteten-Profils automatisch zwei (2) Gratis-Kredite zur vollständigen Nutzung und zum Testen der Plattform.
8.2 Kredite werden durch einmaligen Kauf von Kreditpaketen oder ein optionales Pro-Abonnement erworben und im virtuellen Wallet des Kunden verbucht. Der Kreditverbrauch funktioniert wie folgt:
- a) Screening (Schritt 3): ein (1) Kredit pro neu geprüftem Subjekt (Kunde, wirtschaftlich Berechtigter, Gesellschafter usw.). Wiederholtes Screening desselben Subjekts innerhalb desselben AML-Falls wird nicht erneut berechnet.
- b) Risikobewertung (Schritt 4): ein (1) Kredit pro gespeichertem WAR-Modell-Durchlauf. Jede weitere Neuberechnung und Speicherung wird erneut berechnet; Vorschau ohne Speichern zieht keine Kredite ab.
- c) Abschlusskontrolle (§ 15): ein (1) Kredit bei Bestätigung des §-15-Abschlusskontrollprotokolls und Sperren des Falls (Schaltfläche "Abschlusskontrolle").
- d) Export von Identifikationsunterlagen (Schritt 3): ein (1) Kredit pro in den Export einbezogenem Kunden. Jeder Kunde wird unabhängig von der Anzahl der Downloads desselben Dokuments höchstens einmal pro Tag berechnet.
- e) Übertragung eines verifizierten Kunden (§ 11): ein (1) Kredit bei Übersendung der Kundenübertragung an einen anderen Verpflichteten. Annahme eines verifizierten Kunden: ein (1) Kredit bei Annahme eines Kunden von einem anderen Verpflichteten.
- f) Aktionen ohne Kreditverbrauch: Genehmigungen und Probe-Screening (Vorschau). Abschluss und Archivierung eines AML-Falls (Schritt 6) werden seit Juli 2026 mit einem (1) Kredit berechnet.
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Ein typischer AML-Fall mit einem einzelnen Kunden verbraucht in der Regel mindestens drei (3) Kredite (Screening, Risikobewertung und Export von Identifikationsunterlagen). Eine höhere Anzahl geprüfter Subjekte oder wiederholte Risikoneuberechnungen erhöhen den Verbrauch. Die aktuellen Kreditpaketpreise sind unter www.amlproof.ai/pricing verfügbar. AML Proof s.r.o. behält sich das Recht vor, die Kreditpaketpreise einseitig jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern; dies hat keine rückwirkende Wirkung auf bereits gekaufte Kredite.
8.3 Das optionale Pro-Abonnement beinhaltet bei Zahlung jeder Rechnung regelmäßige Kredit-Aufladungen: fünf (5) Kredite für den Monatsplan oder sechzig (60) Kredite für den Jahresplan. Abonnement- und Abrechnungsverwaltung erfolgt ausschließlich durch den Inhaber des Verpflichteten-Organisationsprofils. Das Abonnement kann jederzeit gekündigt werden; bereits gutgeschriebene Kredite verbleiben im Wallet des Kunden.
8.4 Schulungen von Mitarbeitern und Personen in ähnlicher Stellung gemäß § 23 des AML-Gesetzes sind auf der Plattform als jährliche Zertifizierung pro Teammitglied verfügbar. Der aktuelle Schulungspreis ist im Schulungsbereich auf der Plattform und unter www.amlproof.ai/pricing aufgeführt. AML Proof s.r.o. behält sich das Recht vor, die Schulungspreise einseitig jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern; dies hat keine rückwirkende Wirkung auf bereits bezahlte Schulungen.
8.5 Alle angegebenen Preise sind Endpreise für Dienstleistungen, die im Preisbereich unter www.amlproof.ai/pricing aufgeführt sind.
8.6 Im Enterprise-Tarif werden Kredite für Screening (Schritt 3), Risikobewertung (Schritt 4) und Abschlusskontrolle (§ 15) nicht abgezogen; Bedingungen und Preise werden individuell vereinbart.
8.7 Eine Ausnahme von den Regeln in Abschnitt 8.2(a) und (b) gilt für sogenannte historische Fälle (nachträgliche Aufzeichnungen bereits durchgeführter AML-Identifizierungen und Kontrollen). Anlegen und Verwaltung historischer Fälle ist planunabhängig unbegrenzt; die Archivierung jedes historischen Falls zieht einen (1) Kredit vom Konto des Kunden ab.
8.8 Gekaufte Kredite bleiben für die Dauer des Vertrags unbegrenzt gültig, sind jedoch nicht erstattungsfähig und können nicht nachträglich gegen eine Geldleistung eingetauscht werden. Ein durch Versenden einer Kundenübertragung (§ 11) verbrauchter Kredit wird nicht erstattet, wenn die Übertragung anschließend storniert wird. Bei Kontokündigung oder vollständiger Vertragsbeendigung durch den Kunden verfallen nicht genutzte Kredite ohne Entschädigung. Dem Kunden wird anschließend für weitere 90 Tage der Datenexport ermöglicht.
Artikel 9 — Vertraulichkeit
9.1 Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weiterzugeben.
9.2 Die Vertraulichkeitspflicht besteht nach Beendigung des Vertrags fort.
9.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, deren Offenlegung gesetzlich oder durch eine bindende Entscheidung einer Behörde vorgeschrieben ist, oder für Informationen, die ohne Zutun der verpflichteten Partei allgemein bekannt sind.
Artikel 10 — Schutz personenbezogener Daten
10.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und dem Gesetz Nr. 110/2019 Slg. über die Verarbeitung personenbezogener Daten.
10.2 Die Datenschutzrichtlinie ist unter www.amlproof.ai/privacy_policy abrufbar.
10.3 Informationen über politisch exponierte und sanktionierte Personen werden von der Plattform ausschließlich zum Zweck der Erfüllung gesetzlicher Pflichten nach dem AML-Gesetz und dem Gesetz Nr. 69/2006 Slg. bereitgestellt. Die Verwendung für andere Zwecke kann nach geltendem Recht sanktioniert werden.
Artikel 11 — Schlussbestimmungen
11.1 Diese Nutzungsbedingungen gelten ab dem 1. April 2026 und sind unter www.amlproof.ai/terms abrufbar.
11.2 Diese Nutzungsbedingungen, der Vertrag und alle daraus entstehenden Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik.
11.3 Das allgemeine Gericht von AML Proof s.r.o., d. h. das Regionalgericht Hradec Králové, ist örtlich zuständig für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen dem Kunden und AML Proof s.r.o.
11.4 AML Proof s.r.o. ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen einseitig zu ändern. Der Kunde wird über Änderungen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderungen informiert.
11.5 Ist eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ungültig oder unwirksam, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
11.6 Der Kunde trägt das Risiko einer Änderung der Umstände; § 1765 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs findet keine Anwendung.
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